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Club Commission schlägt vor: Wiederbelebung der Club-Außenflächen

Nach dem Vorbild anderer Städte, wie beispielsweise Vilnius, fordert die Clubcommission auch für Berlin eine generelle Öffnung der Freiflächen bis 24:00 Uhr. Das Musikprogramm soll allerdings bereits um 22:00 Uhr beendet werden. Diese bis 15. Oktober befristete Ausnahme soll es den bedrohten Clubs ermöglichen, wenigstens auf Teilflächen unter Beachtung aller Hygieneregeln den Sommer über einen Open Air Betrieb für die kulturhungrigen Gäste anzubieten.

Die Clubcommission schlägt daher folgende Regelungen vor: * Einlass nur mit Mund-Nasen-Bedeckung * Zugang erfolgt über ein personalisiertes Online Ticketsystem. * Bei eventuellen Warteschlangen wird ebenfalls auf 1,5 m Abstand geachtet. * Ebenso wird in geeigneter Weise auf das Abstandsgebot für Personen geachtet, die nicht in einem Haushalt leben. * Bei Betreten müssen alle Personen sich gründlich die Hände waschen Das Betreten und Verlassen wird jeweils gescannt, damit eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter für 30 Tage möglich bleibt. * Das gesamte Personal arbeitet mit Mund-Nasen-Bedeckung * Für das Booking werden in erster Linie in Berlin lebende Künstler*innen bevorzugt.

Betreiber*innen von Musikspielstätten, die nicht über geeignete Flächen verfügen, sollten daher bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern im vereinfachten Verfahren Sondernutzungsgenehmigungen für geeignete Straßen bzw. Plätze erhalten. Eventuell erforderliche Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Freiflächen und Schankgärten sollten im Hinblick auf die angespannte wirtschaftliche Lage für Musikspielstätten nicht erhoben werden. Diese Regelung soll in die nächste Änderungsverordnung zur EindämmungsVO eingefügt werden und ab Mitte Mai in Kraft treten. Damit blieben den Verwaltungen zeitaufwändige Einzelprüfungen erspart.